Kindergarten
In Wilderswil führen wir drei Kindergärten. Der Kindergarten dauert zwei Jahre. Jedes Kind, das bis und mit 31. Juli vier Jahre alt geworden ist, tritt im August in den Kindergarten ein. Die Anmeldeunterlagen erhalten die Eltern im Februar/März.
Die Lerninhalte des Kindergartens richten sich nach dem kantonalen Lehrplan Kindergarten.
Reduziertes Pensum im ersten Kindergartenjahr
Die Eltern sind berechtigt, ihr Kind während des ersten Jahres den Kindergarten mit einem reduzierten Pensum besuchen zu lassen. Die Eltern haben die Möglichkeit, dies bei der Anmeldung zu vermerken. Kinder mit reduziertem Pensum besuchen den Kindergarten am Mittwochmorgen nicht.
Vom Gesetz her kann das Pensum höchstens um einen Drittel der angebotenen Unterrichtszeit reduziert werden. Für die Organisation und Verfügung der Pensenreduktion ist die Schulleitung zuständig.
Verspäteter Eintritt in den Kindergarten
Eltern können ihr Kind ein Jahr später in das erste Kindergartenjahr eintreten lassen. Das Recht beziehungsweise die Pflicht auf elf Jahre Volksschule wird dadurch nicht eingeschränkt.
Wollen Eltern ihr Kind ein Jahr später in das erste Kindergartenjahr eintreten lassen, können sie dies bei der Anmeldung vermerken.
Die Eltern können jederzeit Kontakt mit der Schulleitung aufnehmen, wenn sie vorgängig ein Gespräch wünschen, welches dazu dienen kann, die Entscheidung für einen späteren Eintritt sorgfältig abzuwägen.